Tonschwellenaudiometrie: Mittels Tongeneratoren wird die Hörschwelle und damit das Hörvermögen für Töne von 125 – 8 000 Hz seitengetrennt an beiden Ohren bestimmt, so kann festgestellt werden, ob die Schwerhörigkeit am Mittelohr oder am Innenohr lokalisiert ist.
Sprachaudiometrie: Prüfung des Hörvermögens für Testsilben. Gerade zur Abschätzung ob ein Hörgerät benötigt wird, ist die Sprachaudiometrie unerlässlich.
Objektive Audiometrie: Eine Antwort auf einen Hörreiz wird als eine Änderung der elektrischen Aktivität des Hörnervs und des Gehirns gemessen und von einem Computer aufgezeichnet. Hierdurch kann z.B. ein Tumor der Hör-/Gleichgewichtsnerven ausgeschlossen werden (BERA).
Frühkindliche Hörstörungen können frühzeitig mittels objektivem Hörtest (OAE) erkannt und somit behandelt werden.
Impedanzaudiometrie: Funktionsdiagnostik des Schallleitugsapparates des Mittelohres durch Messung des Druckes im Mittelohr und des Stapediusreflexes.
Gleichgewichtsprüfung: Zur Diagnostik von Schwindelbeschwerden wird das Gleichgewichtsorgan im Ohr künstlich durch Temperaturreiz (Wasser/Luft) erregt. Es kann hiermit eine Funktionsstörung des Gleichgewichtsorganes festgestellt werden (Ausfall/Reitzung). Schwindel entsteht, wenn es im Gleichgewichtszentrum des Gehirns zu einer gestörten Meldung aus dem Labyrinth =(Gleichgewichtsorgan), Augen (=Sehorgan) und der Tiefensensibilität kommt.
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