Liquordiagnostik/Lumbalpunktion:
Die Entnahme von „Nervenwasser“ wird in den meisten Fällen zum Ausschluss bzw. Nachweis einer entzündlichen Erkrankung des Nervensystems (z. B. Hirnhautentzündung, Multiple Sklerose, Borreliose) durchgeführt.
Darüber hinaus wird dieses Verfahren zunehmend zur Abklärung von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen (z. B. Alzheimer-Demenz) angewandt. Dabei wird -üblicherweise in sitzender Position- eine dünne Nadel in Höhe der Lendenwirbelsäule zwischen zwei Wirbelköper in den Wirbelsäulenkanal eingestochen und das entnommene Nervenwasser in einzelnen Laborröhrchen aufgefangen.
Dieses Material wird dann umgehend zur weiteren Verarbeitung und Untersuchung an ein entsprechendes Labor versandt. Eine Verletzung des Rückenmarkes ist nicht möglich. Neben der Nervenwasserentnahme ist eine Blutentnahme erforderlich.
Sollte die Untersuchung ambulant durchgeführt werden, ist im Vorfeld ein ärztliches Aufklärungsgespräch erforderlich. Nach einer solchen Punktion können gelegentlich vorübergehend Kopfschmerzen auftreten.
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