|
MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum |
|
|
MVZ – Medizinische Versorgungszentren - Fragen und Antworten
Quelle dieser Informationen: Bundesministerium für Gesundheit
Stand der Informationen: 01.03.2007
Mit der Gesundheitsreform 2004 können neben Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der ambulanten Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen.
Medizinische Versorgungszentren sind Einrichtungen für eine ambulante und fachübergreifende Zusammenarbeit von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Ausschlaggebend für ein MVZ ist, dass ein gemeinsamer Träger die Einrichtung verwaltet, eine ärztliche Leitung die Führung der Mediziner übernimmt, das Medizinische Versorgungszentrum unter einer Adresse firmiert. Die ärztliche Versorgung muss durch mindestens zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen oder unterschiedlicher Versorgungsformen gewährleistet sein. Es sollten also ein Hausarzt, ein Facharzt und/oder ein Psychiater oder Psychotherapeut in einem MVZ arbeiten. Möglich ist dies als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt. Aber auch Physiotherapeuten, andere nicht-ärztliche Heilberufe wie Mitarbeiter eines Sanitätshauses, eines Orthopädiefachgeschäftes sowie Apotheker und Pflegedienstmitarbeiter können mit einem MVZ kooperieren. Die Bedingung ist allerdings, dass sie ihre Leistungen in enger Abstimmung mit den dort ansässigen Ärzten erbringen. Die MVZ bieten ihren Patientinnen und Patienten eine ambulante Versorgung aus einer Hand:
Das heißt eine enge Zusammenarbeit aller an der Behandlung Beteiligten und eine gemeinsame Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziel und Therapie. Ein MVZ kann auch von Klinikbetreibern, Heilmittelerbringern und Apothekern gegründet werden.
Woher stammt die Idee der Medizinischen Versorgungszentren?
- Die Vorläufer der Medizinischen Versorgungszentren, die Polikliniken, gehen auf den Arzt Christoph Wilhelm Hufeland aus dem 18. Jahrhundert zurück.
- Während des Ärztestreiks in Deutschland 1926/27 gründeten die gesetzlichen Krankenkassen Ambulatorien und Polikliniken. Dort stellten sie Ärzte als Streikbrecher ein. In der Auseinandersetzung ging es darum, dass die Ärzte die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr anerkannten. Sie wollten direkt vom Patienten bezahlt werden.
- Im "Dritten Reich" wurden die Polikliniken geschlossen. Nach dem Krieg wurden sie flächendeckend in der sowjetisch besetzten Zone wieder eingerichtet.
- In der DDR waren die Polikliniken tragende Säulen der ambulanten Versorgung. In den Polikliniken praktizierten mehrere angestellte Ärzte unter einem Dach. Bis 1989 gab es noch etwa 1.650 Polikliniken und Ambulatorien in der DDR.
- Mit der Wiedervereinigung wurde die medizinische Versorgung in den neuen Bundesländern nach dem westdeutschen Modell der Ärzteniederlassung organisiert. Die ehemals angestellten Mediziner gründeten Arztpraxen nach dem westdeutschen Vertragsarztsystem.
- Die wenigen verbliebenen Versorgungszentren waren zunächst bis zum 31. Dezember 1995 zugelassen. Nach einer Gesetzesänderung durch das Gesundheitsstrukturgesetz vom 01. Oktober 1992 konnten die Zentren unbefristet an der Sicherstellung der medizinischen Versorgung teilhaben. Neue Versorgungszentren durften aber nicht gegründet werden.
- Speziell in Berlin und Brandenburg wurden Modelle zum Erhalt dieser ambulanten Versorgungsform erarbeitet. Eine besondere Erwähnung verdient die verstorbene ehemalige Brandenburger Landesministerin Dr. Regine Hildebrandt (SPD), die als Ministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit die Umwandlungen der Polikliniken in Medizinische Versorgungszentren maßgeblich mitgestaltet hat.
- Im Jahre 2002 bekamen die Medizinischen Versorgungszentren die rechtliche Möglichkeit zur Aufnahme neuer Ärztinnen und Ärzte.
- Infolge des GKV-Modernisierungsgesetztes vom 14.11.2003 können seit dem 01.01.2004 neben Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten auch Medizinische Versorgungszentren an der ambulanten Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten teilnehmen.
Welche Vorteile und Chancen bieten Medizinische Versorgungszentren?
- Bündelung der medizinischen Kompetenz unter einem Dach
- Zeitersparnis für die Patienten durch kurze Wege zwischen den einzelnen (Fach-)Ärzten und weiteren Leistungserbringern
- Strukturierte Behandlung durch engere Zusammenarbeit der Ärzte
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Vermeidung von überhöhten Behandlungskosten
- Entlastung des medizinischen Personals von Verwaltungsaufgaben
- Gemeinschaftliche Nutzung der Medizintechnik
- Wegfall des ökonomischen Risikos einer Praxisgründung für Ärztinnen und Ärzte
- Flexiblere Arbeitszeiten
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen für Medizinische Versorgungszentren aus?
- Mit der Gesundheitsreform 2004 sind Medizinische Versorgungszentren auch im Westen Deutschlands zugelassen. Die entsprechende Gesetzesänderung des § 95 SGB V sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte in einem MVZ als Angestellte oder Vertragsärzte an der ambulanten Versorgung teilnehmen können und sich nicht - wie bislang vorgeschrieben - ausschließlich als Praxisbetreiber niederlassen dürfen. Damit wurde der Weg frei gemacht, die ökonomischen und qualitativen Vorteile der Medizinischen Versorgungszentren auch in den alten Bundesländern zu etablieren.
Wie groß sind Medizinische Versorgungszentren?
- Die Größe der Medizinischen Versorgungszentren und die Bandbreite der angebotenen medizinischen Leistungen ist nicht vorgeschrieben.
- Die ärztliche Versorgung muss durch mindestens zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen oder unterschiedlicher Versorgungsbereiche geleistet werden.
Wie viele Medizinische Versorgungszentren gibt es?
- Die Möglichkeit zur MVZ-Gründung ist außerordentlich groß. Zum 31.03.2006 gab es 420 zugelassene MVZ in allen Bundesländern mit 1.648 Ärztinnen und Ärzten, davon 960 im Angestelltenverhältnis. (Quelle: KBV)
- In den neuen Bundesländern gibt es insgesamt 30 ehemalige Polikliniken, die in Medizinische Versorgungszentren überführt wurden.
- Auf Grund der hohen Nachfrage ist damit zu rechnen, dass die Zahl der MVZ in den kommenden Monaten weiter steigen wird.
|