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Ungefähr
2% aller Schwangeren leiden an einer Schwangerschaftsdiabetes
(Gestationsdiabetes), d.h. von ca. 100 Schwangeren, müssen 2-3 Frauen wegen
eines Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden.
Ein
Schwangeschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim
Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem
Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit
nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es weiterhin zu
einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen.
Der
Gestationsdiabetes ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen
Fruchttod.
Bei der
Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter
Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie
EPH-Gestose (=Schwangerschaftsvergiftung). Durch diese Komplikationen kommt es
zu einer 8fach höheren Totgeburtenrate.
Der
Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen
Tests wie Urinzucker- oder Blutzuckerbestimmung nicht erfasst werden. Zur
Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein
sogenannter Blutzuckerbelastungstest.
Die
Durchführung eines Blutzuckerbelastungstests zwischen der 24. und 28.
Schwangerschaftswoche ist aus fachärztlicher Sicht zu empfehlen. Hier können
spezielle Formen des Schwangerschaftsdiabetes (d.h. kein Nachweis von Zucker im
Urin) frühzeitig entdeckt und erfolgreich Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.
Diese
Leistung ist leider nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien, so dass die
Patientin die Kosten für diesen Belastungstest selbst tragen muss.
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